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DFL gibt zu: „Kollektivstrafen haben noch nie ein Problem gelöst“

BVB Fans
Foto: Maja Hitij/Bongarts/Getty Images

Hoffnung für die Fans von Borussia Dortmund? Nach der Entscheidung, die Anhänger bei Auswärtsspielen bei der TSG 1899 Hoffenheim auszuschließen, hat sich das DFL-Präsidium gegen Kollektivstrafen ausgesprochen. Ein Wortbruch wird allerdings bestritten.



Am heutigen Mittwoch hat das Präsidium der DFL in einer „weiterreichenden differenzierten Analyse“ die Vorkommnisse in den Stadien der 1. und 2. Bundesliga am vergangenen Wochenende untersucht. Dabei ging es um das „Miteinander in den Stadien“.

Die DFL teilt mit, dass für das Präsidium die Meinungsfreiheit, „zu der selbstverständlich auch Protest gehört“, nicht zur Diskussion gestellt werden darf. Allerdings dürften Menschen „auch auf Plakaten nicht ins Fadenkreuz. Diffamierungen, Hetze und Hass – gleichgültig in welcher Form – sind nicht hinnehmbar. Dies gilt unabhängig von Dietmar Hopp für alle Menschen – jedes Alters, jedes Geschlechts, jeder Religion, sozialen Schicht, Hautfarbe, Nationalität oder sexuellen Orientierung.“

Der im Fokus stehende Drei-Stufen-Plan müsse laut DFL „zwingend“ präzisiert werden. „Derzeit gibt es noch zu viele offene Fragen, die Missbrauch nicht ausschließen. Spielunterbrechungen dürfen nicht die Regel werden. Spiele müssen auf dem Platz entschieden werden.“

Die Fan-Proteste waren hochgekocht, als das DFB-Sportgericht entschied, die BVB-Fans für zwei Jahre von den Auswärtspartien bei der TSG 1899 Hoffenheim auzuschließen. Einige Fans sehen darin die Wiedereinführung der Kollektivstrafen. Diese setzte der DFB vor über zwei Jahren aus.

Bleibt die BVB-Strafe eine Ausnahme?

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„Kollektivstrafen haben im deutschen Fußball noch nie ein Problem gelöst“, so das Präsidum der DFL in der Stellungnahme. „Als Ultima Ratio in absoluten Ausnahmefällen können sie aber in sportgerichtlichen Verhandlungen zwischen DFB und Klubs nicht komplett ausgeschlossen werden.“ Allerdings wird ein Wortbruch des DFB bestritten: „Es gab und gibt keine pauschale Wiedereinführung von Kollektivstrafen. Im konkret diskutierten Fall ging es um eine im November 2018 vom Sportgericht ausgesprochene rechtskräftige Bewährungsstrafe, die öffentlich bekannt war. Nach erneuten Vorfällen folgte der Widerruf der Bewährung und damit die Wirksamkeit des Ausschlusses.“ Den BVB-Fans bleibt damit lediglich eine kleine Hoffnung, dass das harte Urteil eventuell nochmals revidiert wird.

Mit der Mitteilung versucht die DFL offensichtlich, den Druck aus der Diskussion zu nehmen und einen Schritt auf die Fans zuzugehen. Das Präsidum appelliert jedoch an alle Beteiligten, nun die Kommunikation zu suchen. „Nur auf diese Weise kann ein gemeinsames Verständnis für das weitere Miteinander erzielt werden“, so die DFL.

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