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Bleibt Balerdi bei Marseille? – Sampaoli will die BVB-Leihgabe halten

Leonardo Balerdi
Foto: Foto: Alex Grimm/Bongarts/Getty Images

Während Borussia Dortmund nach der Verlängerung mit Marwin Hitz auf der Torhüterposition wohl keine Veränderung mehr plant, darf man gespannt sein, was in der Innenverteidigung passiert. Mit dem 17-jährigen Soumaila Coulibaly von Paris St. Germain hat sich der BVB für das Abwehrzentrum bereits ein Top-Talent gesichert, das allerdings nach einem Kreuzbandriss nicht vor dem Herbst zur Verfügung stehen dürfte.



Fest eingeplant ist in der Innenverteidigung weiterhin Mats Hummels und auch von einem Verbleib Manuel Akanjis ist auszugehen, nachdem nun durchgesickert ist, dass der Vertrag des Schweizer Nationalspielers nicht bis 2022, sondern bis 2023 läuft. Ein Verkauf des 25-Jährigen dürfte damit kein Thema mehr sein. Beim aktuell wieder verletzten Dan-Axel Zagadou, der tatsächlich nur noch bis 2022 gebunden ist, aber nach Möglichkeit verlängern soll, gilt es unterdessen noch abzuwarten.

Unter Sampaoli gesetzt

Letzteres trifft auch auf Leonardo Balerdi zu, der in dieser Saison auf Leihbasis für Olympique Marseille spielt, in Dortmund aber noch einen Vertrag bis 2024 besitzt. Ob der Argentinier, der Anfang 2019 für stolze 15,5 Millionen Euro von den Boca Juniors verpflichtet wurde, beim BVB aber nicht richtig Fuß fassen konnte, noch einmal zur Borussia zurückkehrt, ist allerdings fraglich.

Vielmehr könnte Balerdi für einen warmen Geldregen sorgen, sollte Marseille die mit dem BVB ausgehandelte Kaufoption über dem Vernehmen nach rund 14 Millionen Euro ziehen. Und dieses Szenario ist inzwischen nicht mehr unwahrscheinlich. Denn unter seinem Landsmann Jorge Sampaoli, der OM Anfang März übernommen hat, ist Balerdi eine feste Größe und erzielte beim jüngsten 2:0-Sieg gegen Dijon FCO sogar sein zweites Saisontor. Sampaoli erklärte nun im Rahmen einer Pressekonferenz, sich eine längere Zusammenarbeit mit dem 22-Jährigen sehr gut vorstellen zu können. Ob Marseille dazu in der Lage ist, die festgeschriebene Ablöse zu bezahlen, steht indes auf einem anderen Blatt.

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