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Wegen zwei Vorfällen im DFB-Pokal: Sportgericht verurteilt BVB

Michael Zorc
Foto: imago images

Wie der DFB nun mitteilt, muss Borussia Dortmund wegen zweier Vorfälle im DFB-Pokal eine Geldstrafe zahlen. Das Sportgericht ahndete am heutigen Mittwoch zwei Vorkommnisse beim Erstrundenmatch beim SV Wehen Wiesbaden.



Am 7. August 2021 meisterte der BVB souverän die 1. Hauptrunde im DFB-Pokal und gewann beim Drittligisten SV Wehen Wiesbaden mit 3:0. Nun ahndete das Sportgericht des DFB zwei „Fälle eines unsportlichen Verhaltens“, wie es in einer Mitteilung heißt.

Der Verband bezieht sich auf eine Böller-Explosion in der Gästekurve und auf einen Vorfall in der 89. Spielminute, als ein Fan im Dortmund-Trikot auf das Spielfeld lief und für eine kurze Spielunterbrechung sorgte.

Klare Sache: BVB akzeptiert das Urteil

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Geahndet werden die Vorfälle mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro. Borussia Dortmund hat diesem Urteil bereits zugestimmt und akzeptiert die Strafe. In der 2. Runde des DFB-Pokals trifft das Team von Trainer Marco Rose (45) am 26. Oktober 2021 (20.00 Uhr) auf den Zweitliga-Aufsteiger FC Ingolstadt 04.

Beim 3:0 in der 1. Runde beim SV Wehen Wiesbaden erzielte Erling Braut Haaland (21) einen Dreierpack. Der BVB ist der Titelverteidiger im Wettbewerb und gewann das Finale 2020/21 mit 4:1 gegen RB Leipzig. Haaland und Jadon Sancho (21, mittlerweile Manchester United) erzielten jeweils einen Doppelpack und sicherten den fünften DFB-Pokal-Titel der Schwarzgelben in ihrer Geschichte.

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