Wegen Corona bleibt diese Strafe gegen BVB-Fans ohne Wirkung
Mancher kann sich vielleicht nur noch dunkel erinnern, aber es gab auch in der Bundesliga eine Zeit vor Corona. Damals kam es zu einer Strafe gegen die Fans des BVB in Bezug auf Auswärtsspiele bei der TSG Hoffenheim. Da dort wie im Vorjahr nur sehr wenige Zuschauer und ausschließlich Heimfans zugelassen sind, bleibt die verhängte Strafe ohne Wirkung.
Der Konflikt zwischen den Anhänger des BVB und der TSG Hoffenheim währt schon ziemlich lange. Unter anderem gab es das berüchtigte „Fadenkreuz-Plakat“ der BVB-Fans und die unzulässige Beschallung der Auswärtsfans durch die TSG Hoffenheim bei einem Heimspiel.
Letzter Akt in dieser Angelegenheit war die Strafe für BVB-Fans in der Form, dass sie für zwei Spielzeiten von Partien in Sinsheim, wo die TSG ihre Heimspiele austrägt, ausgeschlossen wurden. Grund dafür war der Widerruf der Bewährung, zu der diese Strafe durch das DFB-Sportgericht ausgesetzt worden war. Verstoßen hatten die BVB-Fans gegen diese Bewährung nach Auffassung des Gerichts, indem sie erneut Schmähungen in Richtung Dietmar Hopp öffentlich kundgetan hatten. Dies geschah noch im März 2020, kurz bevor die Bundesliga bzw. der gesamte deutsche Profifußball in den ersten totalen Lockdown wegen der Ankunft von Covid-19 ging.
Konflikt mit langer Vorgeschichte
Inzwischen ist aber so viel Zeit verstrichen, dass mit dem Auswärtsspiel des BVB am Samstag um 15.30 Uhr diese Strafe „abgesessen“ sein wird. Und bei beiden eigentlich wegen der Strafe unter Ausschluss von BVB-Fans stattfinden sollenden Partien wären eben wegen jener Pandemie ohnehin keine Gästefans zugelassen gewesen. Beim ersten Heimspiel der TSG am 17. Oktober 2020 waren zwar immerhin 6.300 Zuschauer zugelassen – allerdings keine Fans der Gäste.
Dasselbe gilt für die Partie übermorgen, bei der diesmal 500 Zuschauer erlaubt sind. Wiederum jedoch allein Heimfans, unter denen dieses kleine Kontingent verlost wird. Damit haben die Fans von Borussia Dortmund diese Strafe hinter sich gebracht, ohne tatsächlich Einschränkungen erleben zu müssen, die sie nicht ohnehin wegen der pandemischen Situation hätten akzeptieren müssen.