Geburtstagskind Jude Bellingham erhält erstes Preisschild vom BVB
Ein Wechsel von Jude Bellingham noch in diesem Sommer ist kein Thema. Nach der nächsten Saison aber könnte dieser einer werden; vor allem dann, falls der BVB in Bundesliga und Champions League nicht so performt wie gewünscht. Für diesen Fall hat Borussia Dortmund jetzt eine erste Hausnummer für einen Transfer bekannt gemacht – und diese hat es in sich.
Denn während man den wahrscheinlich kommenden Weltstar Erling Haaland für weit unter Marktwert ziehen lassen musste, besteht diese Gefahr bei Jude Bellingham nicht. Anders als der Norweger hat der Engländer, der heute erst 19 Jahre alt war, keine entsprechend festgeschriebene Ablöse in seinem Vertrag mit der Borussia.
Interessenten gibt es dennoch bereits jetzt und wird es aller Voraussicht nach auch im nächsten Sommer noch geben. Interessenten, die sich zu Recht als noch größer empfinden, als es der BVB in diesen Jahren ist: Real Madrid oder der FC Liverpool sollen schon intensiv ein Auge auf den englischen Nationalspieler geworfen haben.
Mehr Erfolg in der CL wäre hilfreich
Wie fussballtransfers.com berichtet soll sich die vom BVB publik gemachte Ablöse bei „mindestens 120 Millionen Euro“ befinden. Darunter würden die Westfalen überhaupt gar keine Gesprächsbereitschaft zeigen.
Bedingung dafür, dass eine solche Summe so realistisch bleibt, wie sie derzeit zu sein scheint, wäre natürlich, dass Jude Bellingham keinen plötzlichen Leistungseinbruch erlebt. Davon ist angesichts seiner bisher konstant gezeigten Qualität aber nicht auszugehen.
Aktuell läuft sein Vertrag in Dortmund noch bis 2025, da bliebe also durchaus auch die Option, auf einen Wechsel im nächsten Sommer zu verzichten. Voraussetzung dafür wiederum wäre aber wohl, dass der BVB vor allem in der Champions League weiterkommt als es in der vergangenen Saison mit dem Ausscheiden nach der Gruppenphase der Fall war. Den Fans würde ein Verbleibt von Bellingham sicher gefallen, dem Schatzmeister des BVB wäre aber auch ein Verkauf sicher recht, wenn er in der avisierten Größenordnung vergütet würde.