Berichterstattung über Zweifel an Moukokos Alter gerichtlich zugelassen
Im November hatte „Der Spiegel“ einen ausführlichen Bericht dazu veröffentlicht, dass es erhebliche Zweifel an der aktuellen Altersangabe von Borussia Dortmunds Stürmer Youssoufa Moukoko gebe. Gegen diese Berichterstattung hatte Moukoko sich juristisch gewehrt. Nun hat das Landgericht Frankfurt entschieden: Die öffentlichen Spekulationen sind zulässig.
Auf dem Platz kann Moukoko dem BVB momentan nicht helfen. Er fällt für mehrere Woche verletzt aus. Da dürfte sein Fokus durchaus vermehrt auf dieser jüngsten juristischen Entwicklung liegen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Moukoko kann also noch in Berufung gehe. Doch eine klare Tendenz des Gerichts steht mit diesem Urteil fest.
Der Spiegel hatte sich in seinem Artikel auf ihm vorliegende Dokumente gestützt, wonach Moukoko nicht erst am 20. November 2004 geboren sei, sondern bereits vier Jahre zuvor. Somit sei der Spieler auch nicht erst 18 Jahre alt, sondern bereits 22.
Diese Form der Verdachtsberichterstattung sei im Falle von Youssoufa Moukoko zulässig, da dieser als Fußballprofi und erst recht als deutscher Nationalspieler ein Person von öffentlichem Interesse. Zudem sei der formulierte Verdacht ausreichend mit Indizien unterfüttert.
Moukoko kann gegen Urteil noch in Berufung gehen
Eine Wiederholung eines Teils der Aussagen sei dem Spiegel vom Gericht aber untersagt worden, wie Moukokos Anwältin betonte. Das sei als Erfolg zu werten.
Vonseiten des BVB erhält Moukoko volle Rückendeckung in dieser Angelegenheit. Hans-Joachim Watzke hatte sich zuletzt mit diesen Worten zum Thema geäußert: „Wir haben keinerlei Grund, an den Worten unseres Spielers Youssoufa Moukoko zu zweifeln.“