Gerichtsverfahren droht: Heftige Vorwürfe gegen Ex-BVB-Star

Borussia Dortmunds Ex-Star Achraf Hakimi droht in Frankreich ein Strafprozess wegen schwerer Vergewaltigungsvorwürfe. Die Ermittlungen gegen den PSG-Profi gehen in die entscheidende Phase.
Der ehemalige Bundesliga-Spieler Achraf Hakimi steht in Frankreich vor möglichen schweren juristischen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft im Département Hauts-de-Seine hat einen Antrag gestellt, den Fall wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs an ein Strafgericht weiterzuleiten. Damit rückt ein möglicher Strafprozess gegen den ehemaligen BVB-Star näher. Nun liegt die Entscheidung bei einem Ermittlungsrichter, ob eine Anklage erhoben wird.
Die Vorwürfe stammen aus dem Frühjahr 2023: Eine damals 24-jährige Frau beschuldigt Hakimi, sie in seinem Haus in einem Vorort von Paris vergewaltigt zu haben. Der 26-Jährige, der aktuell bei Paris Saint-Germain spielt, weist die Anschuldigungen strikt zurück.
Die Anwältin Hakimis bezeichnete den Antrag der Staatsanwaltschaft als „unverständlich und sinnlos angesichts der Elemente des Falls“. Sie erklärte weiter: „Wir bleiben zusammen mit Achraf Hakimi ebenso gelassen wie zu Beginn des Verfahrens.“ Sollte das Verfahren tatsächlich vor Gericht gehen, kündigte sie an, „selbstverständlich alle Rechtsmittel ausschöpfen“ zu wollen.
Zukunft von Ex-BVB-Star Achraf Hakimi bleibt ungewiss
Die Anwältin der mutmaßlich Betroffenen reagierte erleichtert auf die Nachricht: „Meine Mandantin nimmt diese Nachricht mit großer Erleichterung auf.“
Achraf Hakimi, der seine Profikarriere unter anderem bei Inter Mailand begann, wechselte 2018 zum Bundesligisten Borussia Dortmund. Dort machte er sich als Außenverteidiger einen Namen, bevor er 2021 zu Paris Saint-Germain wechselte – dem aktuellen Champions-League-Sieger.
Die Ermittlungen zu den schweren Vorwürfen dauern nun schon über zwei Jahre an und könnten die sportliche Karriere des marokkanischen Nationalspielers erheblich belasten. Ein möglicher Prozess würde auch international für Schlagzeilen sorgen.
Wann der Ermittlungsrichter über die Weiterleitung an das Strafgericht entscheidet, ist derzeit noch offen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft stellt jedoch einen bedeutenden Schritt im Verfahren dar.