Ultra des BVB scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht: Klage abgewiesen
Der maßgebliche Vorfall ist schon fünf Jahre her. 2019 erhielt ein Capo, also ein Vorsänger, der Ultras von Borussia Dortmund ein befristetes Aufenthaltsverbot für die Dortmunder Innenstadt. Dagegen klagte er über mehrere Instanzen, bei denen er jeweils verlor. Die letztmögliche Instanz, das Bundesverfassungsgericht, wies seinen Klage nun ab. Damit bleiben ihm keine weiteren rechtlichen Mittel, gegen jenes Aufenthaltsverbot vorzugehen.
In der Legal Tribune Online wird der Fall detailliert dargestellt.
Ausgerechnet am Tag des damals noch regelmäßig stattfindenden Revierderbys zwischen Borussia Dortmund und dem FC Schalke 04 wiesen die Sicherheitsbehörden den Mann an, für zehn Stunden um die Partie herum die Dortmunder Innenstadt inklusive Stadionbereich nicht zu betreten.
Er wurde als dem gewaltbereiten Teil der Dortmunder Fanszene zugeordnet, der der Zutritt zur Innenstadt von Dortmund vor, während und nach dem Spiel untersagt wurde.
Dagegen ging der Betroffen juristisch vor, wurde aber bei beiden vorigen Instanzen bereits mit seiner Klage abgewiesen, sprich: Sie wurde gar nicht erst verhandelt. Denn, so die jeweilige Begründung zweier Gerichte, der Eingriff in seine Grundrechte durch dieses zehnstündige Verbot wiege nicht schwer genug, um überhaupt dessen Rechtmäßigkeit im Nachhinein noch festzustellen zu müssen oder zu sollen.
Ob Betretungsverbot rechtens war, wird nicht verhandelt
Beim Versuch, nachträglich die Rechtswidrigkeit des Verbotes feststellen zu lassen – auch, um in etwaigen zukünftigen Fällen eine Handhabe zu besitzen – ist der Kläger nun also endgültig gescheitert. Somit bleibt es bei dieser juristischen Auseinandersetzung dabei, dass es mangels Fortsetzungsfeststellungsinteresses nicht dazu kommt, das Verbot für unzulässig zu erklären.
Das Revierderby verlor Borussia Dortmund an jenem 27. April 2019 übrigens mit 2:4 gegen den FC Schalke 04. Immerhin verpasste der Capo somit keinen viel umjubelten Sieg seiner Farben, was ihm angesichts der endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu seinen Ungunsten, nämlich die Klage gar nicht erst zuzulassen, nur ein schwacher Trost sein dürfte.