BVB-Stürmer Youssoufa Moukoko siegt vor Gericht gegen den „Spiegel“
Youssoufa Moukoko hat einen Sieg errungen. Diesmal nicht mit seinem aktuellen Club Borussia Dortmund auf dem Fußballplatz, sondern vor Gericht. Seine Anwälte hatten einen Eilantrag gestellt, der dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ untersagen sollte, die Vorwürfe bezüglich des wahren Altes von Moukoko weiter zu publizieren. Nachdem man zunächst vor dem LG Frankfurt nur in Teilen damit erfolgreich war, bestätigte das OLG Frankfurt jetzt die Ansicht von Moukokos Anwälten vollumfänglich.
Das Thema gärt schon ziemlich lange. Schon weit vor jenem Beitrag des Spiegels, der mit vielen Indizien die Zweifel an Moukokos korrektem Alter nährte, hatte es diesbezügliche Gerüchte gegeben.
Moukoko stamm aus Kamerun, wo er laut Nachbeurkundung der Stadt Hamburg 2004 geboren worden sein soll. Das aber wollten viele in der Fußballszene nicht glauben, zumal es Merkwürdigkeiten im Verhältnis zu seinem Vater gab. Außerdem gibt es im westafrikanischen Fußball Fälle mit manipulierten Geburtsdaten zu Dutzenden
Das Gerücht, Moukoko sei tatsächlich bereits im Jahr 2000 zur Welt gekommen und könne wegen seines enormen Altersvorsprungs deshalb seine jeweiligen Jugendspielklassen nach Belieben dominieren, rief die Recherchen des Spiegels auf den Plan.
Stürmer von Borussia Dortmund muss Spiegel-Berichterstattung nicht dulden
Diese endeten in einem Beitrag, der mehrere Indizien aufführte, die belegen sollten, dass Moukoko älter ist als jenes Alter, unter dem er im deutschen Fußball an den Start geht. Diese Berichterstattung sei geeignet, dem Ansehen Moukokos erheblichen Schaden zuzufügen, befand das Gericht, weshalb die Verfasser dem Betroffenen selbst eine ausführliche Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Vorwürfen hätten geben müssen. Dies sei nicht in ausreichendem Maß erfolgt, weshalb das Gericht dem Eilantrag der Anwälte Moukokos folgte. Dem Spiegel wird die weitere Verbreitung des Beitrags untersagt.
Da die Entscheidung des OLG Frankfurts unanfechtbar ist, ist dieser Sieg der Seite Moukoko zudem ein endgültiger. Widerlegt sind die kursierenden Vorwürfe damit allerdings nicht, in der Sache ging es einzig um die Form der Berichterstattung des Spiegels, nicht deren inhaltliche Validität. Dass das erforderliche Mindestmaß an Beweistatsachen für einen solchen Verdacht vorliege, bezweifelt das Gericht nicht.