Verfahren vorläufig eingestellt – Ex-BVB-Profi Nico Schulz muss hohe Geldauflage zahlen
Die Anschuldigung lautete: gefährliche Körperverletzung in drei Fällen. Am Mittwoch beschloss das Amtsgericht Dortmund, das Verfahren gegen Nico Schulz (30) nach einer Zahlung von 150.000 Euro vorläufig einzustellen. Begleicht der frühere Profi von Borussia Dortmund die Geldauflage innerhalb von drei Monaten, erfolgt die endgültige Einstellung. Das teilte Richterin Christine Weber dem Sport-Informations-Dienst (SID) mit.
Schulz‘ ehemalige Lebensgefährtin hatte ihn im Juni 2022 angezeigt. Anschließend erfolgte laut Ruhr Nachrichten eine Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei, die dabei Datenträger beschlagnahmte.
Am Mittwoch (28. Februar) begann das Verfahren gegen den derzeit vereinslosen ehemaligen Nationalspieler vor dem Schöffengericht. Bereits am Nachmittag erging das Urteil gegen Schulz. Nach Informationen der Bild-Zeitung erhalten fünf gemeinnützige Einrichtungen jeweils 30.000 Euro. Durch die vorläufige Beendigung des Prozesses gilt der langjährige Bundesligaprofi als nicht vorbestraft.
Die Gelder gehen an:
- „Frauen helfen Frauen“
- Deutsche Krebshilfe
- Kinderlachen e.V.
- Weißer Ring
- Kinderhospizdienst Löwenzahn.
Dem Boulevardblatt zufolge zahlte der gebürtige Berliner bereits vor Prozessbeginn im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs einen Betrag in unbekannter Höhe an seine Ex-Partnerin. Das Gericht hielt es auch aufgrund dieser Zahlung für akzeptabel, das Verfahren vorläufig einzustellen.
Vertragsauflösung im vergangenen Sommer
Borussia Dortmund hatte Schulz im Sommer 2019 für eine Ablöse in Höhe von 25,5 Millionen Euro von der TSG Hoffenheim verpflichtet. Durchgesetzt hat sich der Linksverteidiger beim BVB nicht. Insgesamt bestritt er 61 Partien für die Schwarz-Gelben, in denen er einen Treffer erzielte und drei weitere vorbereitete. Seinen letzten Einsatz für die Westfalen absolvierte der heute 30-Jährige im Mai 2022 bei dem 3:1-Auswärtserfolg in der Bundesliga gegen Greuther Fürth.
Anschließend versuchte Dortmund, Schulz abzugeben. Doch kein anderer Verein zeigte sich bereit, den Abwehrspieler zu verpflichten. Im Juli 2023 einigten sich Spieler und Verein auf eine Vertragsauflösung.
Das ist keine Geldstrafe, wenn es kein Urteil gibt. Bitte berichtigen. Das nennt man eine Geldauflage, wenn es die Bedingung zur Einstellung der Strafsache ist. Er ist und bleibt also weiterhin unschuldig.
Danke für den Hinweis. Ist korrigiert.