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Bericht: Mats Hummels soll beim BVB verlängern

Mats Hummels
Foto: Getty Images

Mehr als drei Jahre sind seit der Rückkehr von Mats Hummels zu Borussia Dortmund vergangen. Geht es nach den Verantwortlichen des BVB, endet die Zeit des 33 Jahre alten Routiniers bei den Schwarz-Gelben noch lange nicht. Hummels‘ Vertrag, der im Sommer 2023 endet, soll verlängert werden.



Laut Informationen der „Bild“ winkt dem Innenverteidiger ein Kontrakt über ein Jahr plus Option auf ein weiteres. Demnach wollen sich alle Beteiligten noch in diesem Winter zusammensetzen und über ein neues Arbeitspapier verhandeln. Spätestens nach der WM in Katar sollen die Gespräche über die Zukunft des 33-Jährigen beginnen.

In der vergangenen Spielzeit durchlebte der gebürtige Bergisch Gladbacher ein Formtief. Damals bestanden erhebliche Zweifel, ob Hummels den Anforderungen auf höchstem Niveau noch gewachsen sei. Doch unter Trainer-Rückkehrer Edin Terzić (39) fand der Abwehrmann zu alter Stärke zurück.

„Muss aus den Köpfen raus“

Gefragt ist Hummels aber auch als Führungskraft auf und neben dem Platz. So kritisierte er jüngst die Leistungen auf dem Rasen und nahm dabei kein Blatt vor den Mund. Nach dem müden 1:1 in der Champions League gegen den FC Sevilla forderte er vehement das Ende der nutzlosen Schönspielerei: „Hacke, Spitze, eins, zwei, drei? Muss aus den Köpfen raus.“

Auch nach der 0:2-Niederlage gegen den 1. FC Union Berlin beklagte er die Einstellung einiger Teamkollegen: „Manchmal ist der einfache 20-Meter-Rückpass die beste Lösung, auch wenn das danach nicht auf Social Media kommt.“ Obwohl er keine Namen nannte – zumindest nicht öffentlich –, dürfte sich Karim Adeyemi (20) angesprochen fühlen, der mit einem überflüssigen Pass per Hacke den zweiten Treffer der Berliner einleitete.

Bislang zählt Hummels mit einem Jahresgehalt von rund zehn Millionen Euro zu den Großverdienern im Kader. Da Borussia Dortmund künftig niedrigere Grundgehälter und höhere Erfolgsprämien zahlen möchte, wäre der 33-Jährige einer der ersten BVB-Profis, der von der Neuregelung betroffen wäre.

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