Die Emotionen kochten hoch. Der 2:1-Erfolg von Borussia Dortmund beim 1. FC Köln erregte die Gemüter. VAR-Einsatz, Rote Karte, Handspiel: Das Westduell bot zahlreiche Aufreger. Auch Michael Trippel (71), Stadionsprecher der Rheinländer, ließ die Partie nicht kalt.
In der ersten Minute der Nachspielzeit der ersten Hälfte foulte Jahmai Simpson-Pusey (20) BVB-Stürmer Maximilian Beier (23). Schiedsrichter Daniel Siebert (41) beließ es bei einer Verwarnung. Der VAR meldete sich beim Unparteiischen und der Effzeh-Verteidiger musste den Platz verlassen.
Diese Entscheidung goutierte Trippel gar nicht. „Pfui, widerlich“, kommentierte der Mann am Stadion-Mikro anschließend die Rote Karte. Noch größer fiel der Ärger in der Nachspielzeit der Begegnung aus. Dortmunds Yan Couto (23) bekam den Ball an die Hand. Der Elfmeterpfiff blieb aber ebenso aus wie ein Einschreiten des Kölner Kellers.
Erneut meldete sich Trippel laut- und meinungsstark zu Wort. „Ich werde Ärger kriegen, aber ich sage es: In der Nachspielzeit gab es ein klares Handspiel eines Dortmunders, und das guckt sich noch nicht mal einer an“, meckerte er unüberhörbar.
Kritik auch von Kölner Verwantwortlichen
Bei den Kölner Verantwortlichen stieß das Verhalten des 71-Jährigen auf wenig Gegenliebe. „Das gefällt mir nicht“, erklärte Sport-Geschäftsführer Thomas Kessler (40) kurz nach dem Schlusspfiff und nahm sich vor, ein klärendes Gespräch zu führen.
Die Ankündigung minderte zwar das Strafmaß, verhindern konnte sie die Geldbuße jedoch nicht. Laut Reviersport verurteilte das DFB-Sportgericht am Dienstag (17. März) den Bundesligaaufsteiger zur Zahlung von 8000 Euro. „Zudem erhält der Klub die Auflage, seinen Stadionsprecher in geeigneter Weise ausdrücklich darauf hinzuweisen, unsportliche Aussagen, insbesondere in Bezug auf Schiedsrichter, Schiedsrichterentscheidungen und andere Spielbeteiligte, zukünftig zu unterlassen und Stadiondurchsagen ausschließlich mit neutralem Inhalt durchzuführen“, verkündete der Verband in einem Statement. Der 1. FC Köln müsse dies dem DFB innerhalb einer Woche schriftlich belegen.

Trippel zeigte sich einsichtig und entschuldigte sich in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Kontrollausschuss „in aller Form für sein Verhalten“.
